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Häufig gestellte FragenGut informiert rund um Ihre Pflege

Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege, zur Kostenübernahme oder zur Organisation Ihrer Versorgung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist Ihrer Krankenkasse angegliedert. Nach der Antragstellung erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof.

Wir beraten Sie gerne zum Ablauf und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Kann ich meinen bisherigen Pflegedienst wechseln?

Ja, Sie können Ihren Pflegedienst grundsätzlich jederzeit wechseln. Dabei sind die vertraglichen Kündigungsregelungen zu beachten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation des Wechsels und sorgen für einen möglichst reibungslosen Übergang Ihrer Versorgung.

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

Das hängt von Ihrem individuellen Pflegebedarf und unseren verfügbaren Kapazitäten ab.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme besprechen wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen und wann die Versorgung beginnen kann.

Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf verändert?

Die Pflege wird an Ihre persönliche Situation angepasst. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihr Unterstützungsbedarf verändern, besprechen wir gemeinsam die notwendigen Anpassungen.

Bei einem erhöhten Pflegebedarf kann es außerdem sinnvoll sein, einen höheren Pflegegrad zu beantragen.

Welche Leistungen bietet Lumina Pflegedienst an?

Wir bieten individuelle Pflege und Unterstützung in Ihrem vertrauten Zuhause.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Grundpflege, beispielsweise Körperpflege, Ankleiden und Mobilisation
  • Behandlungspflege, beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuung und Unterstützung im Alltag
  • Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige

Welche Leistungen für Sie infrage kommen, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.

Wer übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst?

Je nach Art der Leistung und Ihren persönlichen Voraussetzungen können die Kosten von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern übernommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt bei entsprechendem Pflegegrad Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsbeträge. Medizinisch notwendige Behandlungspflege wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Krankenkasse finanziert.

Wir informieren Sie darüber, welche Leistungen übernommen werden und ob ein Eigenanteil entsteht.

Was zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein festgelegter monatlicher Betrag für die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.

Für 2026 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

PflegegradMonatlicher Höchstbetrag
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €
Pflegesachleistungen 2026

Stand: 2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF).

Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir die erbrachten und von der Pflegekasse übernommenen Sachleistungen in der Regel direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.

Sie müssen sich somit normalerweise nicht selbst um die Einreichung der Rechnungen kümmern.

Sollten zusätzliche Kosten entstehen, informieren wir Sie darüber im Voraus.

Muss ich für den Pflegedienst selbst etwas bezahlen?

Nicht unbedingt. Ob ein Eigenanteil entsteht, hängt von Ihrem Pflegegrad, dem Umfang der benötigten Leistungen und den verfügbaren Leistungsbeträgen ab.

Wenn die Kosten die Leistungen der Pflegekasse übersteigen oder zusätzliche Leistungen gewünscht werden, kann ein privater Eigenanteil entstehen.

Wir erstellen Ihnen vor Beginn der Versorgung einen transparenten Kostenvoranschlag.

Was kostet eine ambulante Pflege?

Die Kosten richten sich nach den tatsächlich benötigten Leistungen und deren Häufigkeit.

Da jeder Mensch einen unterschiedlichen Pflegebedarf hat, lässt sich kein allgemeiner monatlicher Preis nennen.

Nach einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag, aus dem die voraussichtlichen Kosten und mögliche Eigenanteile hervorgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn ihre häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird.

Pflegesachleistungen stehen für die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.

Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden.

Kann ich einen Pflegedienst beauftragen und trotzdem Pflegegeld erhalten?

Ja. Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie anteilig weiterhin Pflegegeld erhalten.

Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht es, die professionelle Versorgung durch einen Pflegedienst mit der Unterstützung durch Angehörige zu verbinden.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Die Grundpflege umfasst Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden, Ernährung und Mobilität.

Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Dazu gehören beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung.

Während die Grundpflege häufig über die Pflegekasse finanziert wird, erfolgt die Kostenübernahme der Behandlungspflege bei entsprechenden Voraussetzungen über die Krankenkasse.

Benötige ich einen Pflegegrad, um einen Pflegedienst zu beauftragen?

Nein. Sie können unsere Leistungen auch ohne anerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen.

Medizinisch notwendige Behandlungspflege kann beispielsweise unabhängig von einem Pflegegrad ärztlich verordnet werden.

Darüber hinaus können Pflegeleistungen auch privat vereinbart werden.

Kann ich selbst entscheiden, welche Leistungen ich in Anspruch nehme?

Ja. Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche stehen bei uns im Mittelpunkt.

Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Sie benötigen und in welchem Umfang die Versorgung erfolgen soll. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse.

Wie kann ich ein Beratungsgespräch vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, besprechen Ihren individuellen Pflegebedarf und informieren Sie über unsere Leistungen sowie die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.

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